“Inklusion” kommt ursprünglich vom lateinischen “inclusio”= ”Einschließung” und bedeutet die Einbeziehung aller Menschen in einer Gruppe: sei es ein Team, ein Arbeitsplatz oder eine ganze Gesellschaft. Hier wird nicht nur auf Teilhabe bezogen, sondern auf gleichwertige Teilnahme, Rücksicht, Forderungen und Rechte.
Inclusion24 GmbH ist ein Tochterunternehmen der Assistenz24 gem. GmbH und wurde im Mai 2019 gegründet.
Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, unsere jahrelangen Erfahrungen aus dem Bereich der Alltagsunterstützung für behinderte Menschen anderen Unternehmen und Institutionen zur Verfügung zu stellen. Sei es in Form von Workshops, Vorträgen, Beratungen oder Sensibilisierungstraining.
Gleich wichtig sind unsere Expert*innen: alles zwischen IT-Praktiker*innen und Berater*innen zu psychischen Erkrankungen zählt zu unseren Kompetenzressourcen.
Unsere Berater*innen sind Expert*innen in eigener Sache und kommen aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen wie: Unternehmensberatung, Sozialmanagement, Pädagogik, IKT??, Journalistik, Training, Psychologie, Recht und Wirtschaft.
Durch leicht umzusetzende Maßnahmen wird ihrem Unternehmen eine weitere Kundengruppe von 1,6 Millionen Menschen zugänglich.
Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass sich in Firmen, in denen Personen mit einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung angestellt sind, das Arbeitsklima deutlich verbessert, Krankenstände sinken und die Produktivität gesteigert wird.
Wir haben nicht nur eine enorme Auswahl an Expert*innen in eigener Sache, sondern auch an Trainer*innen.
Wir decken die ganze Bandbreite an möglichen Fokusgruppen ab (angefangen von gehörlosen und blinden Menschen, über psychisch erkrankte und demente Menschen bis hin zu körperlich - und intellektuell eingeschränkte Menschen)
Wir sind das einzige Unternehmen in Österreich, dass sich mit der Prävention und der Sensibilisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung und mit älteren, dementen Menschen auseinandersetzt.
Wir sind durch unser modulare Struktur sehr flexibel und können uns an Ihren individuellen Fall genau anpassen.
Wir können eine Homepage “Triple A”, alles aus einer Hand, anbieten.
Wir kooperieren mit unserem Mitbewerber*innen, denn es gibt genug zu tun für alle!
Wir haben eine vielfältige und breite Angebotpalette, so dass wir jedem Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot stellen können:
von kürzeren Workshops zu mehrtägigen Seminaren;
von kleineren Beratungen zu längeren, wiederkehrenden Aufträgen.
Für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag oder ein genauso unverbindliches Erstgespräch können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren! Stellen Sie ihr Anliegen, ihre Frage gleich im Kontaktformular.
Eine Anmeldung ist möglich
mit dem Kontaktformular unterhalb der Veranstaltung auf der Website,
per Mail oder auch
per Telefon.
Sie erhalten dann sobald als möglich eine Bestätigungsnachricht von einer/ einem Mitarbeiter*in und (sollte die Veranstaltung kostenpflichtig sein) auch eine Rechnung.
Wenn Sie an einem Kurs teilnehmen möchten und eine Rechnung erhalten haben, können Sie diese per Überweisung begleichen. IBAN und Referenz finden Sie immer in Ihrer Rechnung. Bitte immer die Referenznummer dazugeben.
Wir sind immer offen für neue Talente. Gerne können Sie sich bei uns bewerben, mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben und Ihrem Lebenslauf. Schicken Sie diese Bewerbung an: office@inclusion24.com
Behinderte? – nein, ganz bestimmt nicht!
Invalide? – nein, auf keinen Fall!
Behinderte Menschen? – auch nicht ganz, aber schon etwas besser, oder?
Geht es um die korrekte Bezeichnung für Personen, die von einer oder mehreren Behinderungen betroffen sind, herrscht oft Unklarheit. Das Wort “behindert” löst oft negative Emotíonen aus und es wird oft darüber gesprochen, ob man das Wort noch verwenden soll.
Aber Menschen sollen nicht grundsätzlich darauf reduziert werden. Personen als «Behinderte» zu bezeichnen impliziert, dass der Mensch als Ganzes unfähig ist, was natürlich Humbug ist. Der Ausdruck ist auch viel zu allgemein und geht nicht auf die Tatsache ein, dass es sich dabei um Menschen handelt. Vielmehr reduziert «Behinderter» den Menschen auf eine Eigenschaft und vernachlässigt, dass es zahlreiche Arten von Behinderungen mit unterschiedlichen Ausprägungen gibt. Sprechen Sie deshalb besser über «Menschen mit…» und fügen danach die spezifische Art der Behinderung hinzu, zum Beispiel «mit Hörbehinderung» oder «mit Gehbehinderung».
Menschen sind nicht behindert. Menschen werden behindert.
Laut Statistik Austria leben 18,4 % der österreichischen Wohnbevölkerung mit einer Behinderung, das sind hochgerechnet 1,3 Millionen Personen die eine dauerhafte Beeinträchtigung haben (Stand 2017/ https://bit.ly/2MYJjEJ)
Gebärdensprachen sind natürlich gewachsene Sprachen, die sich in den verschiedenen Ländern unterschiedlich entwickelt haben. Das bedeutet, dass jedes Land eine eigene nationale Gebärdensprache hat (z.B. Österreichische Gebärdensprache, Langue des Signes Française, Deutsche Gebärdensprache).
Aufgrund der visuellen Qualität der Gebärdensprache und der sehr ähnlichen Grammatik der verschiedenen nationalen Sprachen ist die internationale Verständigung von Gehörlosen verschiedener Nationalitäten möglich. Dazu verwenden sie "International Signs", ein Kommunikationssystem, das über einen geringen Wortschatz verfügt und starke non-verbale Aspekte hat. Kommunikation mit "International Signs" kann daher nicht so spezifisch sein wie die Kommunikation in einer nationalen Gebärdensprache.
Man nimmt an, dass in Österreich ca. 10.000 gehörlose Menschen leben. Sie können wenig oder keine Informationen über das Gehör aufnehmen. Viele Gehörlose wachsen mit ihrer eigenen Sprache, der Gebärdensprache, auf, welche eine eigene Grammatik besitzt und deutliche Unterschiede zur deutschen Sprache aufweist.
Das beste Mittel zur Informationsweitergabe für Gehörlose ist ihre eigene Sprache, die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) und gleichzeitig die Untertitelung für Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte. Dies geschieht am besten in Form eines Filmes oder Videos.
Insgesamt gibt es vier Arten von Farbenblindheit. Etwa acht Prozent der Männer in Österreich und Deutschland sind von einer Rot-Grün-Sehschwäche (Protanopie oder Deuteranopie) betroffen, von den Frauen sind es 0,4 Prozent. Im Vergleich dazu ist Blaublindheit mit einer Prävalenz von 0,005 Prozent sehr selten. Eine vollständige Farbenblindheit, bei der nur Kontraste "hell-dunkel" wahrgenommen werden können (Achromasie), tritt bei etwa fünf Prozent der Bevölkerung auf. Weltweit sehen etwa 300 Millionen Menschen die Welt in anderen Farben.
Grundsätzlich alle. Manchmal bedarf es nur kleinster Änderungen, um eine Stelle oder einen Arbeitsplatz, oder nur Teile oder Prozesse in einer Stelle, inklusiv zu gestalten. Oder auch gar keine. Wir sehen uns die aktuelle situation an und beraten Sie gerne diesbezüglich.
1866 hat der Engländer John Langdon-Down zum ersten Mal die klassischen Merkmale des Down-Syndroms beschrieben. Später wurde dieser Begriff durch „Trisomie 21“ ersetzt, jedoch wird auch der Terminus „Down-Syndrom“ noch häufig verwendet. Bei Trisomie 21 handelt es sich um eine Chromosomenanomalie – das 21. Chromosom ist statt paarweise dreifach vorhanden. Das Down-Syndrom ist die häufigste Chromosomenabweichung, die zu einer intellektuellen Behinderungen führt.
Unter dem Strich bezeichnet man Psychisch krank eine grundlegende Veränderung des Denkens, Fühlens oder Wollens eines Menschen, welche in der Regel von der Umgebung und vom Individuum selbst als sozial einschränkend empfunden wird. Psychisch krank ist genauso wie bei körperlich krank. Nur durch Definition von psychisch gesund und körperlich gesund abzugrenzen.
Psychische Störungen sind heutzutage kein Einzelschicksal mehr. Fast jeder dritte Mensch leidet Schätzungen zufolge mindestens einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Das macht sich auch in der Wirtschaft bemerkbar: Psychische Störungen nehmen inzwischen den vierten Platz ein, wenn es um Krankheitstage geht. Außerdem sind seit Jahren die meisten Fehltage auf psychische Störungen zurückzuführen. Tendenz steigend.
Mit Leichter Sprache wird eine barrierefreie Sprache bezeichnet, die sich durch einfache, klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild auszeichnet. Sie ist deshalb besser verständlich. Zu Leichter Sprache gehören häufig auch erklärende Bilder, Fotos oder Grafiken.
DienstgeberInnen, die in Österreich 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, haben auf je 25 Dienstnehmer*nnen eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Für jede nicht besetzte Pflichtstelle ist eine Ausgleichstaxe zu bezahlen.
Dienstgeber*innen sind verpflichtet, auf die Interessen von Menschen mit Behinderung Rücksicht zu nehmen. Sie haben laut Gesetz die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung
den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes,
den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Es sei denn, diese Maßnahmen würden Dienstgeber*innen unverhältnismäßig belasten. Man spricht in diesem Fall von der so genannten besonderen Fürsorgepflicht der/-s Dienstgeber*in.
Oft sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichert, wenn Arbeitskollegen mit Behinderung eingestellt werden. Mit ausführlicher Info und guten Argumenten kann man aber leicht Unsicherheiten ausräumen.
Die häufigsten Vorurteile:
„Menschen mit Behinderung sind nicht genügend belastbar.“
Das hängt von der Art der Behinderung ab. Entscheidend ist, ob die Person für den konkreten Arbeitsplatz geeignet ist. Wenn ja, zeigen behinderte Beschäftigte oft überdurchschnittlich viel Engagement und sind für einen Betrieb eine Bereicherung.
„Beschäftigte mit Behinderung sind teurer, da der Arbeitsplatz neu einzurichten ist.“
Ein behinderungsgerechter Arbeitsplatz kostet nicht mehr als eine normale Ausstattung, denn es wird finanzielle Hilfe vom Sozialministeriumservice gewährt. Viele Sondereinrichtungen (z.B. Aufzüge oder Rampen) kommen außerdem der gesamten Belegschaft – und eventuell auch Ihren Kundinnen und Kunden – zugute.
„Menschen mit Behinderung sind nicht überall einsetzbar.“
Das ist richtig, trifft aber auch auf die meisten nichtbehinderten Menschen zu.
Bei der Beschäftigung für jede begünstigte behinderte Person entfallen für Unternehmen:
Dienstgeberbeitrag zum FLAF
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Kommunalsteuer/U-Bahn-Steuer (Wien)
Insgesamt können sich so Einsparungen von etwa 400 Euro pro Monat und beschäftigte begünstigte behinderte Person ergeben.
Besondere Schutzbestimmungen gelten für begünstigt behinderte Menschen. Zum Personenkreis der begünstigten Behinderten zählen Menschen die
einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben,
wenn die Person österreichische StaatsbürgerIn oder EU- beziehungsweise EWR-BürgerIn oder schweizer BürgerIn (deren Familienangehörige) oder Flüchtling, dem Asyl gewährt worden ist, solange dieser zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist oder für eine Person der über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügt oder für eine Person mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU, der eine Niederlassungsbewilligung nach dem NAG erteilt wurde, ist und
über einen Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice verfügen.
Bitte beachten Sie:
Nur für Menschen mit Behinderung die den Status begünstigt (Feststellungsbescheid) erfüllen,
gilt unter anderen die Schutzbestimmung des Kündigungsschutzes,
zählen bei der Berechnung der Ausgleichstaxe,
auch alle Förderungen können für begünstigt behinderte Personen beantragt werden.
Der Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung gilt jedoch für alle Personen mit einer Behinderung. Der Status begünstigt ist nicht erforderlich.
ArbeitnehmerInnen mit Behinderung können im Unternehmen oft auch ohne spezielle Unterstützung arbeiten. In manchen Fällen wird sich jedoch ergeben, dass für ein Arbeitsverhältnis behinderungsbedingte Qualifizierungsmaßnahmen oder sonstige Förderungen nötig sind.
Diese gibt es für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung.
Tatsache ist, dass es eigentlich mehr kostet, auf der Anstellung von Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen.
Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten für UnternehmerInnen und öffentlichen Stellen, die vom Bund oder vom Bundesland aufgestellt sind, worauf man als ArbeitgeberIn zurückgreifen kann, damit beispielsweise Hilfsmittel oder Anpassungen finanziert oder auf anderen Weisen die Arbeitgebende unterstützt werden können.
Dazu ist es mehrfach bewiesen, dass die Anstellung von Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen in einer Organisation direkt und indirekt zu einer deutlich verbesserten Arbeitsklima und gesteigerte Produktivität führt.
Weil zufriedene Menschen auch mehr konsumieren und leisten schafft das auch viele Synergien. Es ist die äußerst greifbare Möglichkeit einer mehrfachen Win-Win-Situation.
Machen Sie aber schon heute den Schritt in die Zukunft mit uns. Lassen Sie sich zu diesen Themen von uns beraten. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch!